AGB

AGB

§ 1 Allgemeines
I. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem n.m.s. VitalCoach (nachfolgend: „Tamara Ahlbrand“) und dem Kunden (nachfolgend: „Kunde“oder „Klient“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleitung gültigen Fassung; vorausgesetzt, diese wurden nicht durch anderweitige individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleistung gültigen Fassung (sofern diese nicht durch anderweitige individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert wurden), gelten zudem für das Angebot des Neuromuskulären Screenings sowie von Taping und Massage im Verhältnis zwischen Tamara Ahlbrand als Anbieter sowie dem Kunden (nachfolgend: „Kunde“ oder „Klient“),

II. Kunden im Sinne von § 1 Abs. 1 sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen, wobei n.m.s. Neuromuskuläres Screening als Einzelsitzung stattfinden kann.

§ 2 Leistungsgegenstand
I. Tamara Ahlbrand verpflichtet sich zu einer individuellen Beratung und Betreuung des Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsberatung, des Neuromuskulären Screenings sowie der Massage.

II. Tamara Ahlbrand ist berechtigt, das Trainingskonzept zum n.m.s Neuromuskuläres Screening jederzeit während der Laufzeit der Vereinbarung anzupassen, sofern der Kunde dies verlangt oder neue sportwissenschaftlichen Erkenntnisse dies erfordern. Eine Anpassung kann ggf. auch durch eine Veränderung der Gesundheit oder Leistungsfähigkeit des Kunden begründet sein, die es entsprechend zu berücksichtigen gilt.

Gleiches gilt für die Einheiten zum Taping sowie Massagen.

III. Die vertraglich vereinbarte Leistung ist nur durch den Kunden persönlich in Anspruch zu nehmen. Eine Übertragung auf eine dritte Person bedarf der schriftlichen Zustimmung von Tamara Ahlbrand.

IV. Tamara Ahlbrand übt die Tätigkeit als selbständige Tätigkeit aus.

V. Die AGB gelten auch für die Nutzer von Gutscheinen. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 3 Training und sonstige Einheiten
I. Vor Beginn des ersten Trainings zum Neuromuskulären Screening, Taping oder einer Massage werden Inhalte und –ziele in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt. Der Kunde hat Tamara Ahlbrand hierbei auch über etwaige gesundheitliche und/oder körperliche Einschränkungen hinzuweisen. Auf § 7 Abs. 1 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Darüber hinaus werden die Art sowie der Umfang und die Örtlichkeiten der Einheiten mit dem Klienten abgesprochen. 

II. Der Kunde ist verpflichtet, den Tamara Ahlbrand vor Beginn jeder Einheit des Neuromuskulären Screenings, Taping oder einer Massage unaufgefordert über etwaige Einschränkungen seiner Gesundheit bzw. Leistungsfähigkeit aufzuklären. Sofern der Kunde vor Beginn einer Einheit keine Angaben zu Veränderungen seiner Gesundheit bzw. Leistungsfähigkeit macht, hat Tamara Ahlbrand davon auszugehen, dass der zuletzt mitgeteilte Stand weiter aktuell ist. Sollten während des Neuromuskulären Screenings, Taping oder einer Massage plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist er Kunde verpflichtet, den Tamara Ahlbrand umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.

III. Die Termine erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung.

Das Neuromuskuläre Screening dauert pro Einheit ca. 60 Minuten.

Eine Organ Massage dauert etwa 35 Minuten.

IV. Der Abbruch einer Einheit durch den Klienten vor Ablauf der vereinbarten Dauer berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften. 

V. Tamara Ahlbrand steht im Rahmen der vereinbarten Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen auch außerhalb der vereinbarten Zeiten/ Einheiten per Telefon und per E-Mail zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit ist hieraus nicht abzuleiten.

§ 4 Zahlungsbedingungen
I. Der Klient erhält von Tamara Ahlbrand eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Tamara Ahlbrand.

II. Die Abrechnung der Einheiten für Neuromuskuläres Screening, Taping oder Massagen erfolgt in der Regel komplett im Voraus. In Ausnahmefällen kann bei vorheriger Absprache und Genehmigung durch Tamara Ahlbrand eine Gesamtrechnung am Ende des Monats erfolgen.

III. Der Preis der jeweiligen Einheit ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.

§ 5 Vertragslaufzeit/ Kündigung /Vertragsverlängerung

I. Im Falle des Neuromuskulären Screenings sowie von Taping und Massagen erfolgt die Buchung je Einheit.

§ 6 Weitere Leistungen
I. Leistungen, die von Kooperationspartnern oder anderen Dienstleistern (z.B. Ärzten, Physiotherapeuten, Leistungsdiagnostiker etc.) in Anspruch genommen werden, sind nicht im Entgelt für das Neuromuskuläre Screening, Taping oder Massagen enthalten und von den Leistungen von Tamara Ahlbrand komplett unabhängig. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Klient selbst und sind von diesem direkt an den jeweiligen Dienstleister zu entrichten.

§ 7 Haftung
I. Vor Beginn der ersten Einheit für Neuromuskuläres Screening, Taping oder Massage ist von dem Kunden ein von Tamara Ahlbrand abgefragte Anamnese vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Um die Gesundheit der Kunden nicht zu gefährden, ist dies obligatorisch und können ohne ein Ausfüllen durch den Kunden kein Neuromuskuläres Screening, Taping oder Massage aufgenommen werden. Tamara Ahlbrand verpflichtet sich hinsichtlich aller hierin gemachten Angaben des Kunden ausdrücklich der Schweigepflicht.

II. Tamara Ahlbrand haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Tamara Ahlbrand, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Tamara Ahlbrand zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die in § 2 genannten Leistungen.

III. Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu bringen. Von Seiten Tamara Ahlbrand werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

IV. Tamara Ahlbrand haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

V. Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Tamara Ahlbrand vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Tamara Ahlbrand übernimmt keine Verantwortung oder Gewährleistung für Waren oder Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

VI. Tamara Ahlbrand haftet nicht für allgemeine Risiken (z.B. Verstauchungen, Erkältungen, verschmutzte oder beschädigte Kleidung etc.), die mit der Ausübung der gewünschten Sportart oder Trainingsweise einhergehen. Daraus entstehende Sach- und Personenschäden sind grundsätzlich selbst zu tragen. Gleiches gilt für die Entstehung von allgemeinen Risiken durch das Neuromuskuläre Screening sowie Massagen. 

VII. Um evtl. gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen, besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Tamara Ahlbrand.

§ 8 Verhinderung
I. Um ein effektives Neuromuskuläres Screening, Taping sowie eine effektive Massage zu ermöglichen, bittet Tamara Ahlbrand um den pünktlichen Beginn der jeweiligen Einheit. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf eine Überziehung der Zeit über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, wenn er zu Beginn der vereinbarten Einheit nicht pünktlich erscheint. Tamara Ahlbrand ist auch nicht verpflichtet, den nicht von diesem selbst verschuldeten verspäteten Beginn einer Einheit nachzuholen.

II. Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Zeit, abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Einheit in voller Höhe berechnet.                    

III.  Im Falle einer ärztlich bescheinigten Krankeit verpflichtet sich der Kunde schnellstmöglich, jedoch spätestens 6 Stunden vor dem vereinbarten Termin, Tamara Ahlbrand hierüber zu informieren. Versäumt der Kunde dies, wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Leistung in voller Höhe fällig.

IV.  Im Falle einer ärztlich bescheinigten Krankheit oder einer rechtzeitig mitgeteilten Verhinderung (siehe §8 Abs. II. und III.), können die nicht in Anspruch genommen Termine/ Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, jedoch nicht über das Ende der vertraglichen Vereinbarung hinaus.

§ 9 Ersatzansprüche
Bei einer kurzfristigen Terminabsage durch SKsportsClub können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Einheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

§ 10 Datenschutz
I. Die personenbezogenen Daten der Klienten werden von Tamara Ahlbrand gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des in § 2 genannten Leistungsgegenstands verwendet sowie zu diesem Zwecke ggf. an Dritte weitergegeben. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.  

II. Der Kunde kann der oben genannten Nutzung und/ oder Verarbeitung seiner Daten jederzeit durch Mitteilung an: Tamara Ahlbrand, Roseneck 42A, 63699 Kefenrod, E-Mail: info@tamara-ahlbrand.de, widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs werden die hiervon betroffenen Daten nicht mehr genutzt und verarbeitet.

§ 11 Geheimhaltung
I. Der Klient verpflichtet sich über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Tamara Ahlbrand Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

II. Tamara Ahlbrand hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen sowie im Rahmen des Neuromuskulären Screenings oder der Massagen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen Kunde und Tamara Ahlbrand hinaus.

§ 12 Sonstige Vereinbarungen
I. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Einheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseits bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail, aber auch persönliche Absprachen zwischen dem Kunden und Tamara Ahlbrand.

II. Sollte bei kurzfristigen Änderungen (z.B. Terminverschiebung, Ort etc.) einer der Vertragspartner nicht erreichbar sein, gilt die zuletzt getroffene, rückbestätigte Vereinbarung.

III. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

§ 13 Schlussbestimmungen
I. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grunde ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen, anfechtbaren oder nichtigen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt und einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet. Das Gleiche gilt bei Regelungslücken.

II. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam, wenn die entsprechende Vereinbarung von beiden Parteien unterschrieben ist. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

III. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Friedberg.

Hinterlasse einen Kommentar